Autohaus Heinrich Stumpf GmbH

Anschrift

Autohaus Heinrich Stumpf GmbH
Tiergartenstraße 12
64646 Heppenheim

Tel.: +496252-99630
Fax: +496252-996363

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Öffnungszeiten

Kundenannahme
Mo-Do.: 7.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 7.00 - 17.00 Uhr
Sa. : 9.00 - 13.00 Uhr
Teile und Zubehör
Mo-Do. : 7.30 - 17.30 Uhr
Fr.: 7.30 - 17.00 Uh
Sa.: 9.00 - 13.00 Uhr
Verkauf
Mo-Fr. : 9.00 - 18.00 Uhr
(Terminabsprache möglich)
Sa.: 9.00 - 13.00 Uhr
So + Feiertage*: 10.30 - 17.00 Uhr
(*nur Schautag, keine Beratung oder Verkauf)

Impressum

Autohaus Heinrich Stumpf GmbH
Tiergartenstraße 12
64646 Heppenheim

Telefon: +496252-99630
Telefax: +496252-996363
E-Mail: siegfried.kufeld@chevrolet-stumpf.de
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Handelsregister:
HRB 24146

Gerichtsstand:
Darmstadt

Steuer-Nr. oder Umsatzsteuer-ID:
DE 111615619

Geschäftsführer bzw. Inhaber (z.B. bei Einzelunternehmen):
Thomas Stumpf


Weitere Angaben:
Versicherungsvermittlernr.: D-0Y0J-0SM4Z-07 IHK Wiesbaden
Schiedsstelle der KFZ- Innung: Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes Bergstraße, Werner-von-Siemens- Str. 30, 64625 Bensheim


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Geschäftsführer: Thomas Stumpf
Handelsregister-Nummer HRB24146
Registergericht Darmstadt
Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE111615619
Versicherungsvermittlernr.: D-0Y0J-0SM4Z-07 IHK Wiesbaden
Schiedsstelle der KFZ- Innung: Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes Bergstraße, Werner-von- Siemens- Str. 30, 64625 Bensheim



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen


I. Vertragsabschluss
Das Bestellangebot ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) sofern der Kaufgegenstand nicht am Lager des Verkäufers vorrätig ist, binnen 20 Tagen ab Abgabe, bei vorrätigen Lagerfahrzeugen binnen 10 Tagen ob Abgabe abzulehnen. Andernfalls gilt die Bestellung als angenommen, ebenso falls die Lieferung vorweg erfolgt ist.

II. Vertragsinhalt
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

III. Preise
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate noch Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Erhöht sich der vereinbarte Preis danach um 5 % oder mehr, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.

IV. Zahlung
Der Kaufpreis und der Preis für die vereinbarten Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Anstelle von Bargeld übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshaIber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus diesem Kaufvertrag beruht.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn:
a) der Käufer, der nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist und dieser rückständige Betrag mindestens 1/10 des Kaufpreises gleichkommt,
b) der Käufer, der als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Rückstand kommt, er seine Zahlungen einstellt, Gläubigern außergerichtliche Vergleichsvorschläge unterbreitet oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird.

V. Lieferung
Die Fristen beginnen mit Vertragsschluss, bei Teilzahlungsgeschäften mit Ablauf der Widerrufsfrist.
Soweit der Käufer Anspruch auf Verzögerungsschaden hat, so ist dieser Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz statt Leistungserbringung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprüche auf Verzögerungsschaden bzw. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Änderungen der Konstruktion, des Farbtons, des Lieferumfangs bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich und dem Käufer zumutbar sind.

Vl. Abnahme
Der Käufer hat den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen noch Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Ist er mit der Abnahme in Rückstand, kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass er noch Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktrete oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlange.
Der Bereitstellungsanzeige oder der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert hat oder er offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so befragt dieser 15 % des Kaufpreises einschließlich des Preises für Überführung und Nebenleistungen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.
Macht der Verkäufer von seinen Rechten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist dem Käufer einen gleichen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen bereitstellen.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sowie evtl. mitabgeschlossener Kredit- und Finanzierungsverträge.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigte Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht am Fahrzeugbrief dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
Der Käufer tritt für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung an den Verkäufer ab.
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich bei dem Verkäufer oder einem vom Hersteller autorisierten Betrieb ausführen zu lassen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht noch, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers in diesem Fall den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte, die sich nicht aus dem Kaufvertrag ergeben.
Die Kosten der Rücknahme. der Schätzung und der Verwertung trägt der Käufer. Sie betrogen 10 % einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der vom Verkäufer erzielte Erlös ist noch Abzug der Restforderung und der Kosten der Rücknahme, Schätzung und Verwertung an den Käufer auszuzahlen.

VIII. Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Erfolgt der Verkauf jedoch an den Käufer als eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ob Ablieferung des Kaufgegenstandes.
2. Soweit Mängelbeseitigungsansprüche geltend gemacht werden gilt folgende Abwicklung:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen oder bei anderen vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben im letztgenannten Fall hat der Käufer den Verkäufer hierüber unverzüglich zu informieren.
Soweit der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig wird, muss sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächst gelegenen, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb wenden.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Ein Eigentumswechsel am Kaufgegenstand berührt die Mängelbeseitigungsansprüche grundsätzlich nicht.
Eine Garantie des Herstellerwerkes betrifft nicht die Sachmangelhaftung des Verkäufers.

IX. Haftung
Soweit der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen hat. der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er wie folgt beschränkt
Eine Haftung entsteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt, so haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, also z. B. für höhere Versicherungsprämien oder ZinsnachteiIe bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

X. Inzahlungnahme
Eine Inzahlungnahme von Gebrauchsgegenständen erfolgt an Erfüllungs Statt. Verschlechterung und Verschleiß zwischen dem Abgabedatum der Bestellung oder der Preisvereinbarung und der Übergabe gehen zu Losten des Käufers. Gibt der Käufer Mängel dieser Gebrauchtgegenstände nicht an, kann der Verkäufer von der Inzahlungnahme zurücktreten.

Xl. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Februar 2007

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen

I. Vertragsschluss
Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 10 Tagen ab Abgabe abzulehnen, andernfalls ist die Bestellung angenommen, ebenso falls Lieferung vorweg erfolgt ist. Sämtliche Verein-barungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

Angaben des Verkäufers über Leistungen, Betriebskosten, Kraftstoffverbrauch sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht eine Zusicherung erfolgt.

II. Zahlung
Der Kaufpreis und der Preis für die vereinbarten Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätesteris acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, zur Zahlung in bar fällig.

Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn:

a) der Käufer, der nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist und dieser rück-ständige Betrag mindestens 1/10 des Kaufpreises gleichkommt,

b) der Käufer, der als Kaufmann im Handels-register eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, Gläubigern außergerichtliche Vergleichsvorschläge unterbreitet oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkurs-verfahren beantragt wird.

III. Lieferung
Die Fristen beginnen mit Vertragsschluss, bei Teilzahlungsgeschäften mit Ablauf der Widerrufsfrist.

Soweit der Käufer Anspruch auf Verzöge-rungsschaden hat, so ist dieser Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz statt Leistungs-erbringung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprüche auf Verzögerungsschaden bzw. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

IV. Abnahme
Der Käufer hat den Kaufgegenstand binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstel-lungsanzeige abzunehmen.

Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes oder der Zahlung binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstel-lungsanzeige in Rückstand, so kann der Verkäufer nach Setzen einer Nachfrist von acht Tagen mit der Erklärung, bei Nichter-füllung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, diese Rechte nach Fristablauf geltend machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht nach, so hat er den Kaufgegenstand an den Verkäufer herauszugeben. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes zu tragen. Auf Verlangen des Käufers ist der Schätzpreis durch einen öffentlich bestellten Sachver-ständigen oder einen Vertragspartner der Deutschen AutomobilTreuhand GmbH (DAT) zu schätzen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kauf-gegenstand nach Rücknahme mindestens zu diesem Schätzpreis, ohne Schätzung zum bestmöglichen Preis zu verwerten.

Die Kosten der Rücknahme, der Schätzung und der Verwertung trägt der Käufer. Sie betragen 10 % einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedri-gere Kosten nachweist.

Der Käufer tritt für die Dauer des Eigentums-vorbehaltes die Ansprüche aus der Vollkas-koversicherung an den Verkäufer ab.


Vl. Sachmängel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei allen anderen Schäden gilt das nicht bei grob fahrlässiger oder vorsetzlicher Herbeiführung. Insoweit bleibt es bei der zweijährigen Verjährung.

Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dieser Ausschluß gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für alle anderen Schäden gilt das nicht bei grob fahrlässiger oder vorsetzlicher Herbeiführung.

Bei Übernahme einer eigenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder bei arglistigem Verschweigen von Sach-mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Werden Mängelbeseitigungsansprüche geltend gemacht, erfolgt die Abwicklung wie folgt:
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
- Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäufers.

VII. Haftung
Soweit der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzu-kommen hat, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er wie folgt beschränkt:

- Eine Haftung entsteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt, so haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, also z. B. für höhere Versiche-rungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

- Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebs-angehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, Sitz des Verkäufers. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Käufer, der nicht Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts-ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Februar 2007



Modix Content Management System
http://modix.de

*) Nur bei teilnehmenden Mazda Vertragshändlern. Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten keine Beratung, kein Verkauf, keine Probefahrten. Abgebildete Fahrzeuge teilweise mit Sonderzubehör und höherwertiger Ausstattung.
Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus: 6,6–4,6 l/100 km;
CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus: 155–119 g/km.

1) Ersparnis in Höhe des in der UVP enthaltenen Mehrwertsteuerbetrages beim Erwerb eines Mazda2, Mazda3, Mazda5, Mazda6 und eines Editionsmodells 40 Jahre gültig bei Zulassung bis zum 30.06.2012. Das Angebot ist gültig für Privat- und Gewerbekunden ohne Rahmenabkommen sowie Behörden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Mazda Vertragshändler.

Kraftstoffverbrauch/CO2-Emissionen für alle aktuellen Mazda Modelle (Mazda2, Mazda3, Mazda5, Mazda6, Mazda MX-5, Mazda CX-5, Mazda CX-7):
Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus: 10,4 - 4,2 l/100 km;
CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus: 243 - 110 g/km.

Information über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emission und Stromverbrauch gemäß Richtlinie 1999/94/EG. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Abweichende Werte können sich in der Praxis auch durch Umwelteinflüsse, Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie Fahrzeugzustand, zusätzliche Ausstattung und Fahrzeugbeladung ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und der bei allen Mazda Vertragshändlern und bei der Mazda Motors (Deutschland) GmbH, Hitdorfer Straße 73, 51371 Leverkusen unentgeltlich erhältlich ist.

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